Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für unsere KI-Automatisierungs-Leistungen im Geschäftskundenbereich (B2B).
§ 1 Geltungsbereich und Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Leistungen der Coreflow-ai UG (haftungsbeschränkt), Tassilostraße 14, 94327 Bogen (nachfolgend „Anbieter“ oder „wir“) gegenüber ihren Kunden.
(2) Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
(4) Individuelle Vereinbarungen und Einzelangebote (insbesondere die jeweilige Leistungs- und Preisbeschreibung im konkreten Angebot) haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Der Anbieter erbringt Leistungen im Bereich der KI-gestützten Prozessautomatisierung. Hierzu gehören insbesondere:
- Konzeption, Einrichtung und Betreuung von KI-Chatbots,
- Konzeption, Einrichtung und Betreuung von Voice-AI-Agenten,
- Konzeption und Umsetzung von Workflow-Automationen,
- KI-Readiness-Audits und Beratungsleistungen,
- fortlaufende Betreuung (z. B. als „Fractional AI Officer“).
(2) Der konkrete Leistungsumfang, die Liefergegenstände und der zeitliche Rahmen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelangebot bzw. der Auftragsbestätigung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, schulden wir die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
(3) Wir sind berechtigt, zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte Subunternehmer und technische Dienstleister (z. B. Hosting-, Modell- oder Infrastrukturanbieter) einzusetzen. Datenschutzrechtliche Vorgaben (§ 9 dieser AGB) bleiben hiervon unberührt.
(4) Eine bestimmte Systemverfügbarkeit wird nur geschuldet, soweit ausdrücklich ein Service-Level-Agreement (SLA) vereinbart ist. Wartungsfenster sowie Störungen bei Drittanbietern (Hosting, KI-Modelle, Telefonie) bleiben hierbei unberücksichtigt.
(5) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Änderungswünsche) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform und werden, soweit nicht anders geregelt, nach Aufwand zu unseren jeweils gültigen Sätzen vergütet.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Darstellungen unserer Leistungen auf der Website oder in Unterlagen sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar. Preisangaben mit dem Zusatz „ab“ oder „auf Anfrage“ sind Orientierungswerte; das verbindliche Angebot erfolgt individuell.
(2) Der Vertrag kommt durch unser individuelles Angebot und dessen Annahme durch den Kunden in Textform (z. B. E-Mail) oder durch unsere Auftragsbestätigung zustande. Soweit wir mit der Ausführung beginnen, gilt dies ebenfalls als Annahme.
§ 4 Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten
(1) Eine erfolgreiche und termingerechte Umsetzung setzt die Mitwirkung des Kunden voraus. Der Kunde stellt insbesondere rechtzeitig und unentgeltlich bereit:
- einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis,
- erforderliche Zugänge, Daten, Inhalte und Systemberechtigungen,
- für die Leistung notwendige Informationen über bestehende Prozesse und Systeme.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Bereitstellung der überlassenen Daten und Inhalte berechtigt ist und keine Rechte Dritter entgegenstehen.
(3) Genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen, die auf einer unzureichenden oder verspäteten Mitwirkung des Kunden beruhen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
§ 5 Einsatz Künstlicher Intelligenz
(1) Unsere Leistungen beruhen ganz oder teilweise auf generativen KI-Systemen. Es liegt in der Natur generativer KI, dass Ergebnisse fehlerhaft, unvollständig oder unpassend sein können (sog. „Halluzinationen“). Eine bestimmte inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung automatisiert erzeugter Ausgaben für einen bestimmten Zweck wird daher nicht als Beschaffenheit geschuldet, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Die Regelungen zu Gewährleistung (§ 11) und Haftung (§ 12) bleiben unberührt.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, KI-gestützte Ergebnisse vor einer geschäftlichen Verwendung durch geeignete menschliche Aufsicht zu prüfen. Eine vollständig unbeaufsichtigte Nutzung für rechtlich oder wirtschaftlich erhebliche Entscheidungen wird nicht geschuldet und nicht empfohlen.
(3) Der Kunde bleibt als Betreiber der eingesetzten KI-Systeme im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 („EU AI Act“) für die Einhaltung der ihn treffenden Pflichten selbst verantwortlich, insbesondere für die Sicherstellung ausreichender KI-Kompetenz seiner Mitarbeitenden (Art. 4 EU AI Act). Wir beraten und unterstützen hierzu auf Wunsch, übernehmen jedoch keine Gewähr für die Erfüllung kundenseitiger Rechtspflichten.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Einzelangebot vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Leistungen können aus einer einmaligen Einrichtungsgebühr (Setup) und/oder einer laufenden monatlichen Vergütung bestehen.
(2) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, einen angemessenen Vorschuss bzw. Abschläge zu verlangen.
(3) Kosten Dritter (z. B. Nutzungsgebühren von KI-Modellen, Hosting-, Telefonie- oder Lizenzkosten) sind, soweit im Angebot nicht ausdrücklich eingeschlossen, gesondert vom Kunden zu tragen.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB). Wir sind berechtigt, laufende Leistungen nach vorheriger Ankündigung bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(6) Die Vergütung für laufende Leistungen können wir mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende anpassen. Übersteigt eine Erhöhung 5 % innerhalb von zwölf Monaten, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Erhöhung zu.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Einmalige Projektleistungen enden mit ihrer Erbringung und Abnahme bzw. Bezahlung.
(2) Laufende Leistungen (z. B. monatliche Betreuung) werden, soweit nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
§ 8 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) An den eigens für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen räumen wir dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck ein.
(2) Bis zur vollständigen Bezahlung räumen wir lediglich ein widerrufliches, vorläufiges Nutzungsrecht ein. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Nutzung der noch nicht vollständig bezahlten Arbeitsergebnisse nach Mahnung und angemessener Fristsetzung zu untersagen.
(3) An allgemeinem Know-how, wiederverwendbaren Komponenten, Vorlagen, Methoden und der von uns eingesetzten Software- und Modellinfrastruktur verbleiben sämtliche Rechte beim Anbieter bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Eine Übertragung darüber hinausgehender Rechte bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
(2) Soweit wir im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, schließen die Parteien vor Verarbeitungsbeginn einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher.
§ 10 Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei geheim zu halten, nicht gegenüber Dritten offenzulegen und ausschließlich für Zwecke des Vertrages zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
§ 11 Abnahme, Gewährleistung und Mängel
(1) Geschuldete Werkleistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen. Der Kunde hat die Leistung innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung bzw. Abnahmemitteilung zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist die Abnahme unter konkreter Bezeichnung mindestens eines wesentlichen Mangels in Textform verweigert. Nimmt der Kunde die Leistung produktiv in Betrieb, gilt sie als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(2) Bei Mängeln einer geschuldeten Werkleistung haben wir das Recht und die Pflicht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
(3) Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich nach Feststellung in Textform anzuzeigen. Die Beschränkung der Haftung nach § 12 gilt entsprechend.
§ 12 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Vorbehaltlich der Absätze 1 und 2 ist die Haftung im Übrigen ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn sowie für Schäden, die aus einer Verletzung der kundenseitigen Prüf- und Aufsichtspflicht gegenüber KI-Ergebnissen (§ 5) resultieren.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 13 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. großflächige Ausfälle von Internet-, Cloud- oder KI-Infrastruktur Dritter, behördliche Maßnahmen, Naturkatastrophen), befreien uns für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.
§ 14 Referenznennung
Wir sind berechtigt, den Kunden nach vorheriger Abstimmung als Referenz (Name und Logo) zu nennen. Der Kunde kann einer Referenznennung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist — soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Sitz des Anbieters.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Coreflow-ai UG (haftungsbeschränkt)
Tassilostraße 14, 94327 Bogen · Amtsgericht Straubing, HRB 13861
E-Mail: team@coreflow-ai.de
Stand: Juni 2026